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Einkommenssteuerrechtliche Absetzung

Die im Zusammenhang mit der städtebaulichen Sanierung gezahlten Beträge können vom Eigentümer unter bestimmten Umständen und ebenso wie Aufwendungen für bauliche Maßnahmen einkommensteuerrechtlich geltend gemacht werden, soweit diese im Zusammenhang mit objektbezogenen Gewinneinkünften oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung stehen. Voraussetzung für die steuerliche Prüfung durch das zuständige Finanzamt ist eine Bescheinigung über sanierungsrechtliche Ausgleichs- oder Ablösungsbeträge nach dem Baugesetzbuch. Auf Antrag des Eigentümers wird die Bescheinigung durch die Stadt ausgestellt. Seitens der Stadt können keine Aussagen über den möglichen abzugsfähigen Anteil gemacht werden, da die endgültige Entscheidung allein bei den zuständigen Finanzbehörden getroffen wird.