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Erklärung zur Barrierefreiheit

Vorbemerkung

Die Stadt Eisenhüttenstadt setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden hierzu entsprechende Standards für die Zugänglichkeit an.

Die Stadt Eisenhüttenstadt ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, (Version 3.2.1.).

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.eisenhuettenstadt.de veröffentlichte Internetseite.

1. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Internetseite wurde von Seiten der Stadt Eisenhüttenstadt konzipiert und überprüft. Bei der Erstellung wurde auf Barrierearmut geachtet, dennoch kann eine Barrierefreiheit nicht immer zugesichert werden.

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Bewertungen der Stadt Eisenhüttenstadt in Form einer BITV/WCAG Selbstbewertung. Die BITV/WCAG Selbstbewertung fußt auf den Prüfschritten des BITV-/WCAG-Tests.

Diese Erklärung wurde am 10.10.2022 erstellt und zuletzt am 22.11.2022 überprüft.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Die nachstehend aufgeführten Inhalte beschreiben die bekannten Probleme und sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei

  • Teilweise sind die Beschreibungen von Links als Hinweis auf das Dateiformat unvollständig
  • Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit
  • Es werden bislang noch keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache gemäß § 4 BITV 2.0 angeboten

3. Weiteres Vorgehen

Als Maßnahme zur Behebung der Barriere der Stadt Eisenhüttenstadt ist die Anbindung an das Kommunalportal der DIKOM sowie den Formularserver vorgesehen. Über dieses Vorhaben wird die Möglichkeit gegeben, digitale und barrierefreie Formulare einzubinden.

4. Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang oder zu konkreten Inhalten dieses Webangebotes aufgefallen? Gegebenenfalls erforderliche Änderungen der Webseite werden schnellstmöglich vorgenommen.

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter folgenden Kontaktmöglichkeiten an:

Telefon: +49 3364 566 0
E-Mail: info@eisenhuettenstadt.de
Anschrift: Zentraler Platz 1, 15890 Eisenhüttenstadt

5. Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.

Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
des Landes Brandenburg

Telefon: 0331 866-5017

E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Anschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, 14467 Potsdam
Internet: https://msgiv.brandenburg.de