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Bauleitplanung

Was ist Bauleitplanung?
Die städtebauliche Entwicklung einer Stadt darf nicht dem Zufall oder dem freien Spiel oft gegensätzlicher Interessen überlassen werden. Die Stadtverwaltung und die Politik müssen dafür sorgen, dass einzelne Vorhaben in ein Gesamtkonzept passen und sich mit dem Allgemeinwohl vertragen. Aus diesem Grund haben Städte und Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, soweit und sobald es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Durch Gesetze ist geregelt, dass Planungen untereinander und miteinander abgestimmt werden. Die Bauleitplanung muss demnach auch die übergeordnete Planung berücksichtigen. Die Bauleitplanung legt die Art der Nutzung eines Grundstückes fest. Es werden Flächen mit schon vorhandenen Nutzungen und Flächen, auf denen neue Nutzungen geplant sind, dargestellt. Die jeweils bestehenden Verhältnisse und Rahmenbedingungen (wie z.B. bauliche, historische, klimatische, ökologische, topografische oder technische Gegebenheiten) müssen somit in der Planung berücksichtigt werden.

Die Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

Die Bauleitplanung erfolgt in zwei Stufen:

In der ersten Stufe wird zunächst in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan aufgestellt. Er stellt die geplanten Nutzungen für das gesamte Stadtgebiet in seinen Grundzügen dar. In der zweiten Stufe der verbindlichen Bauleitplanung werden Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Stadtgebietes aufgestellt.

Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich.