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Planungsinstrumente

Die städtebauliche Entwicklung wird in eigener Verantwortung durch die Gemeinde mit den Instrumenten der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) gesteuert. Diese gemeindliche Planungshoheit ist durch das Grundgesetz geschützt. Dabei sind allerdings übergeordnete Planungen als bindende Vorgaben zu beachten und bei der kommunalen Planung zu berücksichtigen.

Überörtliche Planungen
Regionalplan
Regionalplan
Die übergeordneten Planungen legen auf der Ebene des Landes und der Region die künftige räumliche Entwicklung fest. Zur Umsetzung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die im Landesentwicklungsprogramm (LEPro) und im Landesentwicklungsplan (LEP HR) fixiert sind, werden von den Regionalen Planungsgemeinschaften sogenannte Regionalpläne erstellt. Die Regionalpläne enthalten gegenüber der Landesplanung räumlich konkretere überörtliche und überfachliche Festlegungen, ohne jedoch in die rein örtlich begründeten Entscheidungskompetenzen der Gemeinde einzugreifen. Sie nehmen damit eine vermittelnde Stellung zwischen gesamtstaatlicher Planung und kommunaler Gemeindeentwicklung ein. Alle Regionalpläne bestehen aus einem textlichen Teil mit den Zielen und Grundsätzen, aus Karten mit der zeichnerischen Darstellung von Zielen und der Begründung.

Weitere Informationen unter Gemeinsame Landesplanung Berlin Brandenburg und unter Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree.

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für das ganze Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. Als vorbereitender Bauleitplan nach dem Baugesetzbuch ist der Flächennutzungsplan eine grafische Plandarstellung, die das gesamte Stadtgebiet umfasst und mit der die langfristige räumliche Entwicklung der Stadt gesteuert wird.

Hinweis: Der hier herunterladbare Flächennutzungsplan ist eine Lesefassung. Als amtliche Fassung gilt weiter der Flächennutzungsplan Eisenhüttenstadt, welcher am 15.04.1999 wirksam wurde sowie die bekanntgemachten Teiländerungen und Berichtigungen. Diese Pläne sind in der Stadtverwaltung einsehbar. Rückfragen richten Sie bitte an den Bereich Stadtentwicklung/Stadtumbau.

Der Bebauungsplan

Bauleitplan
Bauleitplan

Für Teilbereiche des Stadtgebietes werden Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) als kommunale Satzungen aufgestellt. Es liegt im Ermessen der Gemeinde, ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Ein Anspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht nicht. Laut Baugesetzbuch (BauGB) sollen Bebauungspläne aufgestellt werden, „sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“ (§ 1 Abs. 3 BauGB).

Weitere Informationen siehe Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung und Brandenburgische Bauordnung.

Die in Kraft getretenen Bebauungspläne können im Rathaus im Bereich Stadtentwicklung/Stadtumbau eingesehen werden. Rückfragen richten Sie bitte an den Bereich Stadtentwicklung/Stadtumbau.