Aktuelle Beteiligung
Auf dieser Seite finden Sie Angaben zu den jeweils aktuell in der Öffentlichkeitsbeteiligung befindlichen Planverfahren. Dazu werden die Entwürfe der Bauleitpläne der Stadt Eisenhüttenstadt zur Beteiligung eingestellt.
Dies dient dazu, der Öffentlichkeit und den beteiligten Behörden Gelegenheit zu geben, die Bauleitpläne, Begründungen und Fachgutachten einzusehen, diese zu überprüfen und ggf. Stellungnahmen dazu abzugeben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt unmittelbar durch die öffentliche Auslegung der Planentwürfe. Die jeweiligen Termine werden vorher im Amtsblatt für die Stadt Eisenhüttenstadt bekanntgegeben.
Während der öffentlichen Auslegung liegen die Unterlagen auch in der Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt, Bereich Stadtentwicklung/Stadtumbau, Zentraler Platz 1, Rathaus, 3. Etage, Zimmer 311 aus.
Sie haben während der öffentlichen Auslegung die Gelegenheit, die Planentwürfe mit uns zu erörtern und sich dazu zu äußern. Ihre Stellungnahme und die darin geäußerten Belange werden in das weitere Verfahren eingehen. Zur Vereinbarung eines entsprechenden Termins stehen die Mitarbeiter des Bereiches Stadtentwicklung/Stadtumbau (Tel.:03364 / 566 277) gern zur Verfügung.
Momentan findet folgende Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung statt:
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Eisenhüttenstadt für den Bereich Rangierbahnhof Ziltendorf vom 24. Juli bis einschließlich 24. August 2026
Die Lage des räumlichen Geltungsbereiches der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Eisenhüttenstadt für den Bereich Rangierbahnhof Ziltendorf ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
Die Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung umfassen:
- Bekanntmachung der formellen Beteiligung erfolgte im Amtsblatt für die Stadt Eisenhüttenstadt Jahrgang 36 Nr. 13/2026 vom 23. Juli 2026
- Abwägungsprotokoll der vorgezogenen Behördenbeteiligung
- Abwägungsprotokoll der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Eisenhüttenstadt für den Bereich Rangierbahnhof Ziltendorf
- Begründung zum Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Eisenhüttenstadt für den Bereich Rangierbahnhof Ziltendorf
- Umweltbericht zum Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Eisenhüttenstadt für den Bereich Rangierbahnhof Ziltendorf
- Biotopkartierung, Strukturkartierung, Habitatpotentialanalyse
- umweltbezogene Stellungnahmen
- Datenschutz-Beiblatt
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in Form des Umweltberichtes als Teil der Begründung, der Biotopkartierung, Strukturkartierung und Habitatpotenzialanalyse sowie der zugehörigen Fachkarten zu Biotoptypen, Habitatstrukturen und Habitatpotenzialen verfügbar und sind im Internet veröffentlicht bzw. liegen mit aus:
Verfügbar sind umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Kultur- und Sachgüter sowie zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Dargestellt werden der jeweilige Bestand und die Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes, die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen. Weiterhin werden Aussagen zur Natura-2000-Verträglichkeit und zum besonderen Artenschutz getroffen.
Zu den einzelnen Umweltinformationen werden im Wesentlichen dargestellt:
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Schutzgut |
Verfügbare umweltbezogene Fachbeiträge und sonstige Informationen |
| Fläche | -Größe und Abgrenzung der Prüffläche für den Gewerblich-Industriellen Vorsorgestandort GIV-LOS-Ost und den Rangierbahnhof Ziltendorf; -derzeitige Flächennutzungen, insbesondere Waldflächen, Bahnanlagen, Verkehrsflächen, Ruderalflächen, Trocken- und Magerrasen sowie sonstige Offenlandbereiche; -geplante Flächendarstellungen für gewerbliche Bauflächen, Bahnanlagen, Straßenverkehrsflächen, Grünflächen und Waldflächen; -dauerhafte Flächeninanspruchnahme und Nutzungsintensivierung durch die Entwick-lung von Gewerbe- und Industrieflächen sowie eines Logistikstandortes; -Möglichkeiten zur Minderung des Flächenverbrauchs durch Begrenzung der Versiegelung und Sicherung von Grün- und Waldflächen. |
| Boden | -vorhandene Bodenverhältnisse, insbesondere Podsol-Braunerden und Podsole mit geringer Wasser- und Nährstoffspeicherfähigkeit sowie anthropogen überprägte Böden im Bereich der Bahnanlagen; -Hinweise auf grundwasserabhängige Böden, Erdniedermoore und Gleyböden im erweiterten Untersuchungsraum; -Bedeutung einzelner Böden als Archive der Natur- und Kulturgeschichte sowie Hinweise auf erosionsgefährdete Böden; -Beeinträchtigungen durch Versiegelung, Abgrabung, Aufschüttung, Verdichtung, Bodenverlust und Veränderung des natürlichen Bodengefüges; -Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Bodenbeeinträchtigungen, insbesondere Minimierung der Versiegelung, flächensparende Erschließung, Schutz von Böden während der Bauphase und fachgerechter Umgang mit Oberboden. |
| Wasser |
-Grundwasserneubildung; |
| Klima und Luft | -klimatische und lufthygienische Bedeutung der bestehenden Waldflächen als Frischluftentstehungs-, Staubfilter- und CO₂-Speicherflächen; -Bedeutung von Vegetationsflächen für das lokale Mikroklima und die Minderung von Aufheizungseffekten; -mögliche Auswirkungen durch Waldverlust, Versiegelung, Bebauung und Nutzungsintensivierung; -Veränderung des lokalen Bioklimas, Verlust klimaökologischer Ausgleichsfunktionen und mögliche Zunahme von Wärmebelastungen; -betriebsbedingte Luftschadstoff-, Staub- und Emissionsbelastungen durch Gewerbe, Industrie, Verkehr und Logistiknutzungen; -Maßnahmen zur Minderung klimatischer Auswirkungen, insbesondere Erhalt und Entwicklung von Grün- und Waldflächen, Durchgrünung, Begrenzung der Versiegelung und Berücksichtigung klimaökologischer Funktionen. |
| Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt | -Bestand und Bewertung der Biotoptypen, insbesondere Kiefernforste, Flechten-Kiefernwald, Robinienbestände, Vorwälder, Ruderalfluren, Trocken- und Magerrasen, Sandtrockenrasen, Grasnelken-Fluren, Blauschillergras-Rasen, Silbergrasreiche Pionierfluren, Grünland, Gräben, Kanäle, Verkehrs- und Bahnanlagen; -Vorkommen gesetzlich geschützter Biotope, insbesondere Sandtrockenrasen, Flechten-Kiefernwald und Erlen-Bruchwälder; -Ergebnisse der Strukturkartierung zu Bereichen mit geringem, mittlerem und hohem Habitatstrukturpotenzial; -hohes Strukturpotenzial insbesondere in älteren Gehölzbeständen, Robinienmischbeständen und Bereichen mit Höhlen, Rissen, Spalten, Totholz oder sonstigen Habitatstrukturen; -Habitatpotenziale für Brutvögel, insbesondere waldbewohnende Arten, Arten des Offen- und Halboffenlandes sowie Gebäudebrüter; -Habitatpotenziale für Fledermäuse, insbesondere Tages-, Zwischen-, Paarungs- und Wochenstubenquartiere in geeigneten Baum- und Gebäudestrukturen sowie Jagdhabitate; -Habitatpotenziale für Reptilien, insbesondere Zauneidechse in offenen und halboffenen, trocken-warmen Bereichen; -Habitatpotenziale für Amphibien unter Berücksichtigung vorhandener und umliegender Gewässer; -Habitatpotenziale für Schmetterlinge unter Berücksichtigung geeigneter Trockenrasen-, Ruderal- und Offenlandstrukturen; -Hinweise auf sonstige Säugetiere, insbesondere Biber und Fischotter im Zusammenhang mit Gewässer- und Uferbereichen; -mögliche Beeinträchtigungen durch Verlust und Zerschneidung von Lebensräumen, Überbauung, Versiegelung, Waldumwandlung, Verlust geschützter Biotope, Störungen, Licht- und Bewegungseffekte, Lärm, Kollisionsrisiken sowie Barrierewirkungen; -Erforderlichkeit artenschutzrechtlicher Vermeidungs-, Minderungs-, CEF- und Ausgleichsmaßnahmen sowie weiterer Untersuchungen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung; -Maßnahmen zur Sicherung, Entwicklung und Aufwertung von Lebensräumen, insbesondere Ausweisung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, Erhalt und Entwicklung von Offenland- und Trockenrasenstrukturen, Anlage und Aufwertung von Gehölz- und Uferbereichen, ökologische Baubegleitung sowie zeitliche Beschränkungen von Eingriffen in Vegetationsbestände. |
| Artenschutz | -artenschutzrechtliche Ersteinschätzung für Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Schmetterlinge und sonstige Säugetiere; -hoher artenschutzrechtlicher Betroffenheitsgrad der Prüffläche, insbesondere wegen möglicher Betroffenheiten von Brutvögeln, Fledermäusen, Reptilien, Schmetterlingen und sonstigen Säugetieren; -Erforderlichkeit vertiefender Erfassungen und Prüfungen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung; -mögliche Vermeidungsmaßnahmen, insbesondere Bauzeitenregelungen, Kontrolle von Habitatstrukturen vor Eingriffen, ökologische Baubegleitung, Schutz wertvoller Randstrukturen, Ersatzquartiere und Nisthilfen; -mögliche flächige Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen für betroffene Artengruppen, insbesondere bei Verlust von Wald-, Gehölz-, Offenland-, Trockenrasen- und Reptilienhabitaten. |
| Natura-2000-Gebiete | -Vorprüfung der Verträglichkeit der Planung mit den Erhaltungszielen umliegender Natura-2000-Gebiete; -Betrachtung der FFH-Gebiete „Ziltendorfer Düne“, „Unteres Schlaubetal Ergänzung“ und „Pohlitzer Mühlenfließ“ sowie des europäischen Vogelschutzgebietes „Mittlere Oderniederung“; -Darstellung möglicher Wirkfaktoren, Wirkreichweiten und potenzieller Beeinträchtigungen; -Einschätzung, ob erhebliche Beeinträchtigungen der maßgeblichen Bestandteile und Erhaltungsziele ausgeschlossen werden können bzw. welche Anforderungen auf nachfolgenden Planungsebenen zu beachten sind. |
| Landschaft | -Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes, insbesondere der überwiegend forstlich geprägten Landschaft zwischen Oder-Spree-Kanal, Bundesstraße B 112, Bahnstrecke und Rangierbahnhof Ziltendorf; -Bedeutung der Waldflächen, Offenlandbereiche, Gewässerränder und bahnbegleitenden Strukturen für das Landschaftsbild; -mögliche Veränderung des Landschaftsbildes durch großflächige gewerbliche und industrielle Bauflächen, Logistiknutzung, Erschließung, technische Anlagen, Waldverlust und Versiegelung; -mögliche Beeinträchtigung landschaftsgebundener Erholung und wahrnehmbarer Freiraumqualitäten; -Maßnahmen zur Minderung landschaftsbildbezogener Auswirkungen, insbesondere Eingrünung, Erhalt und Entwicklung von Grün- und Waldflächen, landschaftsgerechte Gestaltung von Randbereichen und Kompensationsmaßnahmen. |
| Mensch einschließlich menschliche Gesundheit |
-Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes, insbesondere der überwiegend forstlich geprägten Landschaft zwischen Oder-Spree-Kanal, Bundesstraße B 112, Bahnstrecke und Rangierbahnhof Ziltendorf; |
| Kultur- und Sachgüter | -Darstellung bekannter Kultur- und Sachgüter im Untersuchungsraum; -Hinweise auf Bodendenkmäler im erweiterten Untersuchungsraum; -Berücksichtigung denkmalrechtlicher Anforderungen bei Bodeneingriffen und nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsschritten; -mögliche Auswirkungen auf sonstige Sachgüter, insbesondere Verkehrs-, Bahn-, Wasser- und Leitungsinfrastrukturen. |
| Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern |
-Darstellung der Wechselwirkungen zwischen Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Tieren, Pflanzen und biologischer Vielfalt, Landschaft sowie Mensch; |
| Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen | -Angaben zur Lage außerhalb von Erdbebengefährdungsgebieten; -Hinweise auf Hochwasserrisikogebiete im erweiterten Untersuchungsraum, die die Prüffläche selbst jedoch nicht berühren; -Betrachtung möglicher Risiken durch zukünftige gewerbliche und industrielle Nutzungen sowie Anforderungen an die Berücksichtigung des Störfall- und Immissions-schutzrechts auf nachfolgenden Planungsebenen. |
| Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen | -Vermeidung und Minderung von Eingriffen durch flächensparende Planung, Begrenzung der Versiegelung und Erhalt wertvoller Biotop-, Gehölz-, Wald- und Randstrukturen; -Schutz von Boden, Grundwasser und Oberflächengewässern während der Bauphase und im späteren Betrieb; -naturnahe Niederschlagswasserbewirtschaftung, Versickerung und Rückhaltung unbelasteten Niederschlagswassers; -Erhalt und Entwicklung von Grünflächen, Waldflächen, Uferbereichen, Offenland- und Trockenrasenstrukturen; -Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere für Waldverlust, Verlust gesetzlich geschützter Biotope und artenschutzrechtlich relevante Habitatverluste; -Durchführung artenschutzrechtlicher Vermeidungs-, CEF- und Ausgleichsmaßnahmen. |
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
bis einschließlich 24. August 2026
gegeben.
Während des Zeitraumes der Öffentlichkeitsbeteiligung können Äußerungen zur Planung vorzugsweise
- elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtplanung@eisenhuettenstadt.de
übermittelt oder
- schriftlich bei der Stadt Eisenhüttenstadt, Zentraler Platz 1, 15890 Eisenhüttenstadt sowie
- zur Niederschrift beim Bereich Stadtentwicklung/Stadtumbau, Rathaus, 3. Etage, Zimmer 311
vorgebracht werden.
