Sanierungsziele
Neben der Möglichkeit der im Einzelfall zu prüfenden steuerlichen Absetzbarkeit von baulich investiven Maßnahmen für den Eigentümer und der Erhebungspflicht von Ausgleichsbeträgen für die Stadt sowie der frühzeitigen und freiwilligen Ablösemöglichkeit für Eigentümer zählt zu den wesentlichen Grundzügen des Sanierungsverfahrens, dass alle Maßnahmen an Gebäuden, mindestens eine sanierungsrechtliche Genehmigung vor Eingriffsbeginn benötigen. Sie können dazu auch das kostenlose Beratungsangebot der Stadt wahrnehmen, ein Anruf im Bereich Stadtentwicklung/Stadtumbau der Stadt Eisenhüttenstadt zur Terminvereinbarung genügt!
Folgende prioritäre Zielstellungen liegen dem Fürstenberger Sanierungsprozess zu Grunde:
- Im Wesentlichen Bewahrung des gewachsenen Stadtgrundrisses,
- Bewahrung und behutsame Rekonstruktion der historischen Baustruktur unter wirtschaftlichen und stadtgestalterischen Gesichtspunkten,
- Förderung einer verträglichen Mischung von Wohnen, Gewerbe und Dienstleistung sowie Freiraumnutzung im Sanierungsgebiet.
Das Sanierungsgebiet ist gleichzeitig ausgewiesener Denkmalbereich im Landschaftsraum Oder. Der historische Stadtgrundriss mit der Nikolaikirche, dem zentralen Alten Rathaus Fürstenberg, dem Museum, den straßenbegleitenden Wohn- und Geschäftshäusern und öffentlichen Räumen bildet einen einzigartigen städtebaulichen Rahmen, den es für nachfolgende Generationen zu erhalten gilt. Die Bewahrung und, oder die behutsame Erneuerung der markanten überlieferten Gliederungs- und Gestaltungselemente ist ein wesentlicher Auftrag sowohl für die Eigentümer und Nutzer als auch für die Stadt Eisenhüttenstadt.
Im Denkmalbereich ist die Erteilung einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde mit Sitz in Beeskow vor Maßnahmebeginn erforderlich.