Aktuelle Beteiligung
Auf dieser Seite finden Sie Angaben zu den jeweils aktuell in der Öffentlichkeitsbeteiligung befindlichen Planverfahren. Dazu werden die Entwürfe der Bauleitpläne der Stadt Eisenhüttenstadt zur Beteiligung eingestellt.
Dies dient dazu, der Öffentlichkeit und den beteiligten Behörden Gelegenheit zu geben, die Bauleitpläne, Begründungen und Fachgutachten einzusehen, diese zu überprüfen und ggf. Stellungnahmen dazu abzugeben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt unmittelbar durch die öffentliche Auslegung der Planentwürfe. Die jeweiligen Termine werden vorher im Amtsblatt für die Stadt Eisenhüttenstadt bekanntgegeben.
Während der öffentlichen Auslegung liegen die Unterlagen auch in der Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt, Bereich Stadtentwicklung/Stadtumbau, Zentraler Platz 1, Rathaus, 3. Etage, Zimmer 311 aus.
Sie haben während der öffentlichen Auslegung die Gelegenheit, die Planentwürfe mit uns zu erörtern und sich dazu zu äußern. Ihre Stellungnahme und die darin geäußerten Belange werden in das weitere Verfahren eingehen. Zur Vereinbarung eines entsprechenden Termins stehen die Mitarbeiter des Bereiches Stadtentwicklung/Stadtumbau (Tel.:03364 / 566 277) gern zur Verfügung.
Momentan findet folgende Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung statt:
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Eisenhüttenstadt für den Bereich Solarpark Diehlo vom 23. Oktober bis einschließlich 23. November 2026
Die Lage des räumlichen Geltungsbereiches der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Eisenhüttenstadt für den Bereich Solarpark Diehlo ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
Die Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung umfassen:
- Bekanntmachung der formellen Beteiligung erfolgte im Amtsblatt für die Stadt Eisenhüttenstadt Jahrgang 36 Nr. 21/2026 vom 21. Oktober 2026
- Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Eisenhüttenstadt für den Bereich Solarpark Diehlo
- Begründung zum Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Eisenhüttenstadt für den Bereich Solarpark Diehlo
- Alternativenprüfung zur Standortfindung für eine Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA) mit mehr als 70 ha Größe im Stadtgebiet der Stadt Eisenhüttenstadt
- Umweltbericht zum Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Eisenhüttenstadt für den Bereich Solarpark Diehlo
- landschaftsplanerisches Gutachten (Anlage 1 zum Umweltbericht)
- Abwägungsprotokoll der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbteiligung
- umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen
- Datenschutz-Beiblatt
Neben der Begründungmit Umweltbericht (einschließlich landschaftsplanerischem Gutachten) liegen umweltbezogene Stellungnahmen der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree, des Landkreises Oder-Spree, des Landesamtes für Umwelt, des Landesbetriebes Straßenwesen (mit Abstimmungsprotokoll zu den Wildtierkorridoren der B 112), des Landesbetriebes Forst Brandenburg und des Landesbüros anerkannter Natuschutzverbände vor.
Sie enthalten Informationen zu folgenden Themen:
| Schutzgut | verfügbare umweltbezoge Fachbeiträge und sonstige Information |
| Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt | -zu Auswirkungen auf die Wohnnutzung in der Ortslage Diehlo unter Berücksichtigung des Abstands der Anlage zur Ortslage, -zu Geräusch- und Lichtimmissionen (Blendwirkungen) technischer Anlagen unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch Windenergieanlagen, -zu baubedingten, vorübergehenden Störungen |
| Kultur- und sonstige Sachgüter | -zu den Bodendenkmalen Nr. 90021 und Nr. 90023 und einer Bodendenkmal-Vermutungsfläche im Änderungsbereich, -zu deren potenzieller Beeinträchtigung und deren Anforderungen des Bodendenkmalschutzes, -zu sonstigen Sachgütern, insbesondere den querenden Ferngas- und 110-kV-Leitungen |
| Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt | -zu Biotopen und Vegetation, -zu Wald (u.a. Erstaufforstung) und Walderhalt, -zu angrenzenden Gehölzflächen, Obstbaumreihen und gesetzlich geschützten Biotopen (u.a. Kleingewässer zwischen den Teilflächen, Lesesteinhaufen), -zur Tierwelt, insbesondere zu Zauneidechse und Bodenbrütern, -zu artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzialen, -zum Biotopverbund und zum Wildtierkorridor im Zusammenhang mit der geplanten Faunabrücke über die B 112 einschließlich der Zielarten des Vernetzungskonzepts (u.a. Wolf, Rothirsch) und der Durchlässigkeit der Einzäunung -zu kleinräumigen Funktionsverlusten, -zu Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich, z.B. Puffer- und Abstandszonen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) und Entwicklung von extensivem Grünland |
| Fläche und Boden | -zur Inanspruchnahme bislang überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzter Flächen, -zu Bodenfunktionen und Bodenwertzahlen, -zu besonders klimarobusten Böden (Kriterium N 15 der Regionalplanung) und zum Raumwiderstand nach dem Landschaftsrahmenplan, -zu kleinflächigen Versiegelungen und punktuellen Bodenverdichtungen, -zu den positiven Wirkungen der Umwandlung von Acker in extensives Grünland, -zu Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich einschließlich einer überschlägigen Einschätzung der Eingriffsregelung |
| Wasser | -zu den Grundwasserverhältnissen, -zu lokalen Veränderungen des Wasserhaushalts durch die Überdeckung mit Photovoltaikmodulen, -zur Versickerung von Niederschlagswasser, -zu Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung |
| Klima und Luft | -artenschutzrechtliche Ersteinschätzung für Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Schmetterlinge und sonstige Säugetiere; -hoher artenschutzrechtlicher Betroffenheitsgrad der Prüffläche, insbesondere wegen möglicher Betroffenheiten von Brutvögeln, Fledermäusen, Reptilien, Schmetterlingen und sonstigen Säugetieren; -Erforderlichkeit vertiefender Erfassungen und Prüfungen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung; -mögliche Vermeidungsmaßnahmen, insbesondere Bauzeitenregelungen, Kontrolle von Habitatstrukturen vor Eingriffen, ökologische Baubegleitung, Schutz wertvoller Randstrukturen, Ersatzquartiere und Nisthilfen; -mögliche flächige Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen für betroffene Artengruppen, insbesondere bei Verlust von Wald-, Gehölz-, Offenland-, Trockenrasen- und Reptilienhabitaten |
| Landschaft | -zum Landschaftsbild und zu dessen Veränderung durch technische Überprägung, -zur Erholungseignung, -zum nordöstlich gelegenen Landschaftsschutzgebiet "Diehloer Höhen", -zum Landschaftsplan der Stadt Eisenhüttenstadt und dessen Fortschreibungsbedarf (landschaftsplanerisches Gutachten), -zu Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich, z.B. Eingrünung durch Hecken- und Blühstreifen |
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
bis einschließlich 23. November 2026
gegeben.
Während des Zeitraumes der Öffentlichkeitsbeteiligung können Äußerungen zur Planung vorzugsweise
- elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtplanung@eisenhuettenstadt.de
übermittelt oder
- schriftlich bei der Stadt Eisenhüttenstadt, Zentraler Platz 1, 15890 Eisenhüttenstadt sowie
- zur Niederschrift beim Bereich Stadtentwicklung/Stadtumbau, Rathaus, 3. Etage, Zimmer 311
vorgebracht werden.
