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Pflege vor Ort

Förderprogramm „Pflege vor Ort“

Bericht über die Verwendung der Zuwendungen aus dem Förderprogramm „Pflege vor Ort“ in den Jahren 2021/2022 in Eisenhüttenstadt

Im Dezember 2020 verabschiedete das Land Brandenburg seinen „Pakt für Pflege“, um sich den Herausforderungen der kommenden Jahre im Pflegesektor zu stellen. Zum Pakt für Pflege  gehört ein Förderprogramm des Landes, die „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik – Pflege vor Ort“, die im März 2021 verabschiedet wurde.

Ziel dieser Förderrichtlinie ist die Unterstützung von Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume zur Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege im Land Brandenburg. Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie u.a. Zuwendungen an Städte und Gemeinden für Maßnahmen, die ein selbstständiges Leben von insbesondere in der Häuslichkeit gepflegten Personen und deren Einbindung in die örtliche Gemeinschaft unterstützen sowie Pflegebedürftigkeit verringern oder vermeiden.

Gegenstand der Förderung sind Personal- und Sachkosten von Maßnahmen der Städte oder von ihnen geförderter Dritter im Vor- und Umfeld von Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XI. Die Städte können demnach Projekte in Eigenregie umsetzen oder auch Dritte einbinden und an diese Träger die entsprechenden Projektmittel per Weiterleitungsbescheid weiterreichen. Antragstellerin und Erstzuwendungsempfängerin gegenüber dem Land bleibt aber auch in diesem Fall die Stadt, d.h. im Falle der Weiterleitung an Dritte sind diese dann sog. Letztzuwendungsempfänger. Mit den damit zusammenhängenden Antrags- und Auszahlungsmodalitäten geht ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand einher.

Zudem ist durch die Stadt bzw. den zuwendungsempfangenden Dritten ein finanzieller Eigenanteil in Höhe von mind. 20 Prozent zu erbringen (bei Kommunen, die sich nachweislich in der Haushaltssicherung befinden, mind. 10 Prozent).    

Die Förderrichtlinie und die dazu gehörigen Antragsformalitäten wurden erst Mitte des Jahres 2021 bekannt gemacht, so dass es erst im 4. Quartal 2021 gelang, unter der Regie der Behinderten- und Seniorenbeauftragten einen Projektantrag für Eisenhüttenstadt zu stellen. Dieser wurde vom Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) im November 2021 mit einer Projektlaufzeit vom 01.11.2021 bis 31.12.2022 bewilligt.

Demnach erhielt die Stadt Eisenhüttenstadt aus diesem Förderprogramm im Jahr 2021 Zuwendungen in Höhe von 2.500,00 Euro und im Jahr 2022 in Höhe von 15.820,00 Euro, die für folgende Einzelmaßnahmen eingesetzt wurden:

-          Per Weiterleitungsbescheid wurden Projektmittel an den Verein Begegnung – Hilfe – Vielfalt e.V. Eisenhüttenstadt (früher: Kreisverband der Behinderten e.V. Eisenhüttenstadt) für dessen Projekt „SELMA - Selbstständig bleiben durch Mobilitäts- und Alltagstraining“ weitergeleitet. Das neu geschaffene Projekt unterstützt Hilfebedürftige an der unteren Schwelle zum ersten Pflegegrad, indem mit den Betroffenen Alltagssituationen geübt werden, um verloren geglaubte Fähigkeiten wieder zu stabilisieren und Sicherheit und Selbstvertrauen in den selbstorganisierten Alltag wiederzugeben. Ziel ist eine Hinauszögerung von tatsächlichem Hilfebedarf und Hilfeabhängigkeit und somit eine Entlastung des professionellen Hilfesystems. Zielgruppe sind Ältere mit Unterstützungsbedarf und Unsicherheiten im Alltag nach Krankheit, Verlust des Partners oder Orientierungsschwierigkeiten im neuen Wohnumfeld nach Umzug, die jedoch (noch) nicht die Kriterien der Hilfebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung (Pflegegrad) erfüllen und keine professionellen Dienste in Anspruch nehmen können.

-          Mit dem Ziel einer Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern öffentlicher Stellen im Umgang mit Menschen mit Demenz im beruflichen (und privaten) Alltag wurden durch die Behinderten- und Seniorenbeauftragte in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Demenz für das Land Brandenburg mehrere Demenz-Partner-Kurse in Eisenhüttenstadt angeboten. Angesprochen waren Mitarbeitende der Stadtverwaltung, von Banken und der Sparkasse sowie der Polizei. Vermittelt wurden Kenntnisse zum Erkennen, Verstehen und zum richtigen Umgang mit den Folgen von Demenz sowie eine Übersicht über regionale Unterstützungsangebote.

Die Geltungsdauer der Richtlinie „Pflege vor Ort“ war zunächst begrenzt auf den 31.12.2022, wurde dann aber im April 2022 hinsichtlich ihrer Gültigkeit bis 31.12.2023 verlängert.

Ob und in welchem Umfang die Stadt Eisenhüttenstadt für das Jahr 2023 einen neuen Projektantrag gegenüber dem Land stellt, befindet sich noch in der Konzeptphase und hängt nicht zuletzt davon ab, inwieweit vom jeweiligen Projektträger der erforderliche 20-prozentige Eigenanteil aufgebracht werden kann.

Ansprechpartnerin für die Koordinierung der Programmumsetzung, das Antrags- und Abrechnungsmanagement sowie die fachliche Begleitung möglicher Projektträger in der Stadt Eisenhüttenstadt ist die Behinderten- und Seniorenbeauftragte, Telefon (03364) 566 380 oder E-Mail: Andrea.Peisker@eisenhuettenstadt.de.

Eisenhüttenstadt, den 20.12.2022

gez.

Andrea Peisker

Behinderten- und Seniorenbeauftragte

der Stadt Eisenhüttenstadt