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Straßenreinigung und Winterdienst

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Straßenreinigung- und Winterdienst

Gemäß § 49 a Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hat die Stadt alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Entsprechend Abs. 5 Punkt 3 des BbgStrG ist die Gemeinde berechtigt, durch Satzung die Reinigungspflicht ganz oder teilweise den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke aufzuerlegen. Das der Stadt Eisenhüttenstadt damit gewährte Ermessen wurde in der geltenden Straßenreinigungssatzung und seiner Anlage, dem Straßenreinigungsverzeichnis, ausgeübt.   

Dem Aufgabenbereich Straßenreinigung obliegt die Einhaltung der Regelungen zur Straßenreinigung bzw. zur Erhebung von Straßenreinigungsgebühren. Grundlagen dafür sind die Straßenreinigungssatzung der Stadt Eisenhüttenstadt und die Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Eisenhüttenstadt.  Häufig gestellte Fragen zur Reinigungszuständigkeit, -ausführung (incl. Winterdienst) sowie zum Gebührenmaßstab werden in der Straßenreinigungsfibel näher erläutert.

Frau Sybille Balzus
Tel: +49 3364 566 375
E-Mail

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