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Friedhofsbewirtschaftung

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Friedhofsbewirtschaftung

Entsprechend § 34 Brandenburgisches Bestattungsgesetz ist die Stadt berechtigt, die Benutzung der Friedhöfe durch eine Satzung zu regeln. Die Stadt Eisenhüttenstadt hat von dieser gesetzlichen Ermächtigung ermessensgerecht Gebrauch gemacht durch Erlass der Bestattungs- und Friedhofssatzung sowie Friedhofsgebührensatzung der Stadt Eisenhüttenstadt.

Die Vergabe von Nutzungsrechten an Grabstätten, Terminvereinbarungen für Bestattungen sowie Anfragen zur Einebnung von Grabstätten erfolgt über die Friedhofsverwaltung mit Sitz in der Glashüttenstraße 44:

Frau Carmen Schönfeld
Tel: +49 3364 77 45 65
E-Mail

Dokumente: