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18.02.2026

Wichtige: Information zu Daueraufträgen für Gärten und Garagen im Rahmen der Grundsteuerreform 

Eisenhüttenstadt. Die Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt weist auf eine wichtige Änderung im Zuge der Grundsteuerreform hin:

Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform werden die Gebäude auf fremdem Grund und Boden wie z. B. Gartenlauben, Garagen u. ä., bei denen das Grundstück einem anderen Eigentümer gehört, ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr als separate wirtschaftliche Einheit besteuert.

Das heißt, dass nur noch der Eigentümer des Grund und Bodens steuerpflichtig ist.

Somit unterliegen die bisherigen Steuerpflichtigen für die Aufbauten (z.B. Bungalows, Garagen u. Ä.) ab dem 01. Januar 2025 nicht mehr der Grundsteuerpflicht und erhalten auch keinen Grundsteuerbescheid.

Die Stadtverwaltung bittet Sie daher, Ihre Unterlagen zu prüfen und die noch bestehenden Daueraufträge des bisherigen Steuerpflichtigen zu löschen.