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29.01.2021

Für mehr Verkehrssicherheit auf den Straßen:
Rückschnitt von Ästen von Bäumen und Sträuchern

Eisenhüttenstadt. Verkehrssicherheit besitzt im öffentlichen Straßenraum oberste Priorität. Das gilt für Fußwege, Radwege und Straßen gleichermaßen. Im Stadtgebiet von Eisenhüttenstadt wird bei Straßenkontrollen immer wieder festgestellt, dass Äste von Bäumen, Hecken oder Sträucher die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen. Die Straßenbaubehörde muss deshalb dafür darauf dringen, dass von den angrenzenden Grundstücken keine in den Straßenraum hineinragende Äste und Zweige von Bäumen, Hecken oder andere Pflanzen oder Bebauungen den öffentlichen Straßenraum und damit den Straßenverkehr beeinträchtigen.

Um derartige Beeinträchtigungen zu vermeiden, muss bei öffentlichen Verkehrsflächen der Raum über den Fahrbahnen mindestens bis 4,50 Meter, über Geh- und Radwegen bis mindestens 2,50 Meter Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. Der Bewuchs muss entlang der Geh- und Radwege bis zur Geh- oder Radweghinterkante zurückgeschnitten werden. Bei Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsabstand von mindestens 0,75 Metern einzuhalten. Sofern ein Hochbord – ein Randstein – vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand vom Fahrbahnrand auf 0,50 Meter reduziert werden.

Somit soll sichergestellt werden, dass Kraftfahrzeuge insbesondere Lastkraftwagen, deren Ladung oder Radfahrer und Fußgänger durch die Äste nicht verletzt oder beschädigt werden. An Kreuzungen und Einmündungen müssen Hecken, Sträucher und sonstige Anpflanzungen stets so kurz gehalten werden, dass die Sichtfelder nicht eingeschränkt werden. Verkehrsschilder und Straßenlampen müssen ebenfalls stets freigehalten werden. Auch an Feldwegen muss die Sicht von den Anliegern freigehalten werden.

Die Stadt Eisenhüttenstadt möchte hiermit nachdrücklich alle Grundstückseigentümer auffordern, ihre Bäume Hecken und Sträucher zu kontrollieren und die Verkehrssicherheit durch Rückschnitt von Astwerk zu gewährleisten. Bei den Schnittmaßnahmen sollte der Zuwachs in der Vegetationsperiode vorausschauend berücksichtigt werden. Außerdem gilt es zu beachten, dass vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses möglich sind. Bäume, Hecken und andere Gehölze dürfen jedoch nicht vollständig gefällt oder gerodet werden. Bei Bäumen sind bedingt Ausnahmen möglich. Zudem bittet die Stadt Eisenhüttenstadt bereits bei der Planung eines Gartens zu beachten, dass Hecken, Sträucher und Bäume nicht zu nahe an die Grundstücksgrenzen gepflanzt werden.