Sprungziele
Seiteninhalt
28.11.2023

Termine für Einschulungsgespräche und Anmeldung an der Grundschule

Eisenhüttenstadt. Eltern, deren Kinder zwischen dem 01. Oktober 2017 und 30. September 2018 geboren sind, melden diese bitte in einer der dem Wohnsitz zugeordneten Grundschule an.

Die entsprechende Auskunft ist der aktuellen „Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Eisenhüttenstadt“ zu entnehmen. Diese wurde im Amtsblatt für die Stadt Eisenhüttenstadt Nr. 18/2011 am 28.11.2011 veröffentlicht.

Diese Satzung ist auch auf der Internetseite der Stadt Eisenhüttenstadt, Rubrik Stadt und Verwaltung/Amtsblatt/Suchbegriff „Schulbezirkssatzung“ mit den dazugehörigen Anlagen einzusehen.

Für die einzelnen Grundschulen gelten folgende Termine zur Anmeldung:

Astrid-Lindgren-Grundschule (Tel. 03364/4 33 11)

Die Einschulungsgespräche finden ab 01.03.2024 statt.

Eine rechtzeitige telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich!


Grundschule „Erich Weinert“ (Tel. 03364/4 31 37)

Die Einschulungsgespräche finden mittwochs, am 14.02.2024 in der Zeit von 13:00 - 16:00 Uhr und am 21.02.2024 in der Zeit von 13:00 - 15:00 Uhr statt.

Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.


Schönfließer Grundschule (Tel. 03364/4 33 88)

Die Einschulungsgespräche finden ab 12.02.2024 statt.

Bitte rufen Sie am 12.02. oder 13.02.2024 an, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren!


Grundschule „J. W .v. Goethe“ (Tel. 03364/24 35)   

Die Einschulungsgespräche finden am Montag, 11.12.2023 von 14:00 - 17:00 Uhr und am Dienstag, 12.12.2023 von 14:00 - 17:00 Uhr statt.

Eine telefonische Terminvereinbarung ist ab sofort möglich.


Diesterweg-Grundschule (Tel. 03364/6 11 32)

Die Einschulungsgespräche finden im Zeitraum vom 11.01.2024 bis 23.02.2024 statt.

Eine telefonische Terminvereinbarung ist ab 08.01.2024 erforderlich.


Anmerkung für alle Grundschulen:

Die Schulanfängerin/ der Schulanfänger ist an den genannten Grundschulen zur Anmeldung persönlich vorzustellen. 

Bringen Sie bitte bei der Anmeldung das Antragsformular der Stadt, die Geburtsurkunde Ihres Kindes, den Teilnahmenachweis der Sprachstandsfeststellung oder

die Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs oder die Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung, evtl.

ärztliche Befunde und alle notwendigen Vollmachten betreffs Sorgerechts Ihres Kindes mit.

Wir würden uns sehr über den Portfoliohefter aus der Kita freuen.