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24.02.2026

Newcastle-Krankheit im Landkreis Oder-Spree festgestellt

Beeskow. Im Landkreis Oder-Spree ist am 20.02.2026 der Ausbruch der Newcastle-Krankheit (ND) in einem Mastputenbestand amtlich festgestellt worden. Der Landkreis Oder-Spree hat daraufhin durch das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (Veterinäramt) eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung der Newcastle-Krankheit vom 22.02.2026 erlassen.

Zur Eindämmung der Tierseuche wurden Restriktionsgebiete festgelegt: Eine Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern umfasst Coschen sowie Breslack, Wellmitz und Steinsdorf (jeweils in Teilen). Zusätzlich wurde eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern eingerichtet. In dieser liegen Ratzdorf, Streichwitz, Bomsdorf sowie Bahro, Breslack, Göhlen, Eisenhüttenstadt, Neuzelle, Ossendorf, Steinsdorf, Schwerzkow und Wellmitz (jeweils in Teilen).

Für die Restriktionszonen gelten umfangreiche tierseuchenrechtliche Maßnahmen, darunter insbesondere die Absonderung/Aufstallung von Geflügel zum Schutz vor Wildvögeln, Verbringungsbeschränkungen (u. a. für gehaltene Vögel, Fleisch sowie Eier/Bruteier), tägliche Eigenkontrollen in den Betrieben, Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, Dokumentationspflichten sowie das Verbot von Märkten, Tierschauen und sonstigen Zusammenführungen von Geflügel. Geflügelhaltungen sind zudem zur strikten Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen. Die Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar; Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Geflügelhalter sind verpflichtet, dem Veterinäramt unverzüglich u. a. die Anzahl und Nutzungsart der gehaltenen Vögel, deren Standort, verendete Tiere sowie Änderungen zu melden. Jede seuchenhaft verlaufende Erkrankung im Geflügelbestand ist umgehend anzuzeigen.

Weitere Informationen auf der Homepage des Landkreis Oder-Spree.

Kontakt Veterinäramt:
E-Mail: veterinaeramt@landkreis-oder-spree.de
Telefon: 03366-35-1901 (Mo–Fr, 8–15 Uhr)