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11.01.2021

Zum Regelbetrieb für die
Kinderbetreuung in der Stadt

Eisenhüttenstadt. Die häuslichen Quarantänen der Erzieherinnen und Erzieher werden zurzeit aufgehoben. Somit kann der volle Regelbetrieb in den kommunalen Kindertagesstätten wieder aufgenommen werden.

Einschränkend weist die Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt jedoch darauf hin, dass vom 4. bis 10. Januar 2021 für die kommunalen Horte und Grundschulen die Einschränkungen der dritten
SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 15. Dezember 2020 gelten. Über die Feststellung der Ansprüche auf Notbetreuung entscheidet für diese Einrichtungen der Servicebereich der Stadt Eisenhüttenstadt. Die dazu erforderlichen Antragsformulare können auf der Internetseite der Stadt Eisenhüttenstadt unter der folgenden Adresse abgerufen werden:
http://www.eisenhuettenstadt.de/Leben&Wohnen/Kindertagesbetreuung.

Die Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt bedankt sich bei allen Eltern für das Verständnis und die Unterstützung in dieser schwierigen Situation.

Katrin Fiegen
Fachbereichsleiterin Familie und Schule