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14.03.2024

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung

Eisenhüttenstadt. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind auf Grundlage des § 47d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überarbeiten. Die Lärmaktionsplanung Runde 4 Eisenhüttenstadt wurde im Auftrag der Stadt von einem Planungsbüro fortgeschrieben und der Bericht (Entwurf) inkl. Kartenmaterial liegen der Stadt vor. Gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Aus diesem Grund erhält die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Überprüfung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken.

Der Lärmaktionsplan Runde 4 Eisenhüttenstadt liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom

18. März 2024 bis einschließlich 26. April 2024

während der Öffnungszeiten des Rathauses sowie nach Vereinbarung mit dem Bereich Stadtentwicklung/Stadtumbau auch außerhalb der Öffnungszeiten im Rathaus, 3. Etage, Zimmer 311 öffentlich aus.

Der Lärmaktionsplan Runde 4 Eisenhüttenstadt kann während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung auch auf der Homepage der Stadt Eisenhüttenstadt unter

Lärmaktionsplanung

im Internet abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG zum Lärmaktionsplan Runde 4 Eisenhüttenstadt bei der Stadt Eisenhüttenstadt an der o. genannten Adresse abgegeben werden.

Auf elektronischem Weg können Stellungnahmen an die E-Mail-Adresse

stadtplanung@eisenhuettenstadt.de

gesendet werden.