Bekanntmachungen
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CORONA-Informationen
CORONA-Virus (Informationen des Landkreises Oder-Spree)
Update der CORONA-Fälle im Landkreis, Fragen und Antworten im Zusammenhang mit CORONA, Übersicht der Teststellen
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Aktuelle Informationen des Landkreises Oder-Spree
Geflügelpest - Maßregeln im Landkreis Oder-Spree
Mit der Feststellung des verstärkten Auftretens der hochpathogenen aviären Influenza, Subtyp H5N8 (Geflügelpest) in größeren Putenbeständen im nördlich angrenzenden Landkreis Märkisch Oderland am 31. Dezember 2021 sowie am 5. Januar 2022, erlässt der Landkreis Oder-Spree Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung der Geflügelpest.
Demnach haben Tierhalter in den betroffenen Restriktionszonen sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen oder in geeigneten Volieren, die eine überstehende, nach oben gegen Einträge gesicherte dichte Abdeckung und eine gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherte Seitenbegrenzung aufweisen müssen, zu halten.
Darüber hinaus darf Geflügel im Reisegewerbe außerhalb einer gewerblichen Niederlassung nur abgegeben werden, wenn es längstens vier Tage vor der Abgabe
klinisch tierärztlich oder, im Fall von Enten und Gänsen jeweils an Proben von 60 Tieren je Bestand oder wenn weniger Tiere gehalten werden, an den jeweils vorhandenen Tieren, virologisch mit einem negativen Ergebnis auf hochpathogenes oder niedrigpathogenes aviäres Influenzavirus untersucht worden ist.
Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art, sind in den festgelegten Restriktionszonen in geschlossenen Räumen durchzuführen.
Das Risiko, dass der Geflügelpesterreger durch Wildvögel in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen getragen wird, schätzt das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als hoch ein. Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, sich verendeten Wildvögeln, insbesondere Gänsen, nicht zu nähern und Funde unter der Angabe des Ortes über die Hotline Fundmeldung des Veterinäramtes, Telefonnummer: 03366 35-2020 zu melden.