Drohnenflugverbot im Hochwassergebiet
Eisenhüttenstadt. Durch das Koordinierungszentrum Krisenmanagement der Landesregierung (KKM) des Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) wurde heute informiert, dass für den Bereich der Oder vom Pegelhaus Ratzdorf bis Lebus (MOL) ein
Flugverbot für Nicht-BOS-Drohnen und Modellflieger erlassen wurde.
Diese Beschränkung wurde von der Deutschen Flugsicherung (DFS) in einer Meldung an die Luftfahrer veröffentlicht. Es betrifft den Luftraum vom Boden (GND) bis 500FT Höhe (152 Meter) und bis in eine Tiefe von 100 Meter landeinwärts (Deutsches Staatsgebiet). Die Beschränkung ist zunächst gültig bis Sonntag, den 29. September 00:00 Uhr UTC.
