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Verkehrsplanung

Lärmaktionsplan Eisenhüttenstadt - Überprüfung des Lärmaktionsplanes Phase II

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung vom 10. September  bis einschließlich 05. Oktober 2018

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind auf Grundlage des § 47d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Lärmaktionspläne der Phase II alle fünf Jahre zu überprüfen. Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG die Gelegenheit gegeben, an der Überprüfung des Lärmaktionsplanes Phase II der Stadt Eisenhüttenstadt mitzuwirken.

Das für die Überprüfung des Lärmaktionsplanes Phase II vorgesehene Plangebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Eisenhüttenstadt mit allen Ortsteilen (Gemarkungen Eisenhüttenstadt und Diehlo)

Während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG zur Überprüfung des Lärmaktionsplanes Phase II bei der

Stadt Eisenhüttenstadt
Bereich Stadtentwicklung/Stadtumbau
Rathaus, 3. Etage, Zimmer 311
Zentraler Platz 1
15890 Eisenhüttenstadt

abgegeben werden. Auf elektronischem Weg können Stellungnahmen an die Email-Adresse

frank.howest@eisenhuettenstadt.de gesendet werden.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt für die Stadt Eisenhüttenstadt Nr. 17/2018 vom 06. September 2018.