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Verkehrsplanung

Die Verkehrsplanung beeinflusst den Verkehr in unserer Stadt mittel- bis langfristig mittels verschiedener Verkehrsplanungsinstrumente. Aufgabe ist es u. a. Wirkungen von Maßnahmen, die den Verkehr beeinflussen, abzuschätzen. Diese Wirkungen sollten im Idealfall eine Verbesserung des Ist-Zustandes darstellen.

Gegenwärtig findet folgende Beteiligung der Öffentlichkeit statt:

 

Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt für die Stadt Eisenhüttenstadt Jahrgang 34 Nr. 06/2024 vom 14. März 2024

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung Runde 4 Eisenhüttenstadt

vom

18. März 2024 bis einschließlich 26. April 2024.

Folgende Unterlagen liegen während des o.g. Zeitraums öffentlich aus:

 

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind auf Grundlage des § 47d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überarbeiten. Gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Aus diesem Grund erhält die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Überprüfung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der

Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt

Bereich Stadtentwicklung/Stadtumbau

Rathaus, 3. Etage, Zimmer 311

Zentraler Platz 1

15890 Eisenhüttenstadt

abgegeben werden.

Auf elektronischem Weg können Stellungnahmen an die E-Mail-Adresse

stadtplanung@eisenhuettenstadt.de

gesendet werden.