Neue Vorschrift: Nur noch digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente
Eisenhüttenstadt. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung im Rahmen des „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ dürfen seit dem 1. Mai 2025 für die Ausstellung von Personalausweisen, vorläufigen Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden.
Das Lichtbild kann nach Wahl der antragstellenden Person auf zwei Wegen erstellt werden.
Zum einen durch einen zertifizierten Dienstleister (z. B. Fotografen), der das Foto elektronisch aufnimmt und über ein sicheres Verfahren an die zuständige Pass- bzw. Personalausweisbehörde übermittelt. Zum anderen besteht die Möglichkeit, das Lichtbild direkt in der Pass- oder Personalausweisbehörde anfertigen zu lassen, sofern dort geeignete Geräte zur digitalen Lichtbildaufnahme vorhanden sind.
Die Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt hat sich im Sinne der Bürgerfreundlichkeit dazu entschieden, diesen Service direkt vor Ort anzubieten. Mit dem System Biometric Go können digitale Lichtbilder im Einwohnermeldewesen erstellt und unmittelbar dem Ausweisantrag zugeordnet werden. Für diese Dienstleistung wird eine aufkommensneutrale Gebühr in Höhe von 6 Euro erhoben.
Bürgerinnen und Bürger können alternativ weiterhin zertifizierte Fotostudios in Eisenhüttenstadt aufsuchen. Das Fotoatelier Kucklick & Rothe in der Lindenallee 6 sowie Foto Leeder in der Bahnhofstraße 11 in Eisenhüttenstadt bieten diesen Service bereits an und sind technisch in der Lage, digitale Passfotos zu erstellen und sicher zu übermitteln.
Wir bitten alle Antragstellenden, diese neue gesetzliche Regelung bei der Beantragung ihrer Ausweisdokumente zu beachten. Bei bereits gebuchten Terminen haben wir im Buchungsprozess vorsorglich auf diese Neuerung hingewiesen.