Anzeigepflicht für Hundehalter in Eisenhüttenstadt: Frist bis 31.01.2025 beachten!
Eisenhüttenstadt. Hundehalter und Hundehalterinnen, die ihren Hund lediglich steuerlich bei der Stadt Eisenhüttenstadt angemeldet haben, müssen sich unbedingt den 31.01.2025 vormerken.
Bis dahin müssen alle Hunde mit einer Mikrochipnummer gekennzeichnet und die Hundehaltung gesondert bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden.
Die Anzeige kann mit dem Vordruck online oder persönlich erfolgen und ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und beträgt in der Regel 15 Euro.
Die Anzeige kann online erfolgen.
Die Anzeigepflicht entfällt bei Hunden, deren Haltung nach der alten Hundehalterverordnung bereits angezeigt wurde (gelbe Steuermarke) und für Inhaber einer Erlaubnis bzw. Negativzeugnisses.
Wichtig:
Ab dem 01.02.2025 können Bußgeldverfahren eingeleitet werden, wenn der Hund nicht gekennzeichnet bzw. die Haltung bei der Ordnungsbehörde nicht angezeigt ist.