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28.10.2024

Gesprächstermine zur Einschulung 2025/26 veröffentlicht

Eisenhüttenstadt. Das nächste Schuljahr steht vor der Tür und damit ein bedeutender Schritt für Eltern und Kinder. Eltern, deren Kinder zwischen dem 01. Oktober 2018 und 30. September 2019 geboren sind, melden diese bitte, in einer der dem Wohnsitz zugeordneten Grundschule an.

Die entsprechende Auskunft ist der aktuellen „Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Eisenhüttenstadt“ zu entnehmen. Diese wurde im Amtsblatt für die Stadt Eisenhüttenstadt Nr. 18/2011 am 28.11.2011 veröffentlicht.

Diese Satzung ist auch auf der Internetseite der Stadt Eisenhüttenstadt, Rubrik Stadt und Verwaltung/Amtsblatt/Suchbegriff „Schulbezirkssatzung“ mit den dazugehörigen Anlagen einzusehen.

Für die einzelnen Grundschulen gelten folgende Termine zur Anmeldung:

Astrid-Lindgren-Grundschule (Tel. 03364/4 33 11)

Die Einschulungsgespräche finden ab November 2024 statt.

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig telefonisch oder online über das Schulportal einen Gesprächstermin.

Grundschule „Erich Weinert“ (Tel. 03364/4 31 37)

Die Einschulungsgespräche finden mittwochs, 12.02.2025 von 13:00 bis 16:00 Uhr und 19.02.2025 von 13:00 bis 15:00 Uhrstatt.

Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

Schönfließer Grundschule (Tel. 03364/4 33 88)

Die Einschulungsgespräche finden ab 02.12.2024 statt.

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig online über das Schulportal oder telefonisch einen Gesprächstermin.

Grundschule „J. W .v. Goethe“ (Tel. 03364/24 35)   

Die Einschulungsgespräche finden am 06.01.2025 von 9:00 bis 11:30 und 13:00 bis 17:00 Uhr, am 07.01.2025 von 14:00 bis 17:30 Uhr und am 08.01.2025 von 10:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:30 Uhr statt.                                       

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig telefonisch oder online über das Schulportal einen Gesprächstermin.

Diesterweg-Grundschule (Tel. 03364/6 11 32)

Die Einschulungsgespräche finden im Zeitraum vom 18.11.2024 bis 14.02.2025 statt.

Terminvereinbarungen sind ab 04.11.2024 möglich.

Anmerkung für alle Grundschulen:

Die Schulanfängerin/ der Schulanfänger ist an den genannten Grundschulen zur Anmeldung persönlich vorzustellen.

Bitte bringen Sie zum Gespräch den Anmeldebogen der Stadt, die Geburtsurkunde Ihres Kindes, den Teilnahmenachweis der Sprachstandsfeststellung oder die Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs oder die Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung.

Eventuelle ärztliche Befunde und alle notwendigen Vollmachten betreffs Sorgerechts Ihres Kindes mit.

Alle Grundschule freuen sich auch über den Portfoliohefter aus der Kita.