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Reisepass melden wegen Wiederauffinden

Nr. 99085001014000
P 1.4

Einen wiedergefundenen Reisepass müssen Sie melden und vorlegen.

Volltext

Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Wiedergefundener Reisepass

Kosten

Terminvereinbarung