Stadtkasse
Dem Bereich Stadtkasse und Steuern sind folgende Aufgabenbereiche zugeordnet:
Steuern, Vollstreckung sowie Zahlungsverkehr und Buchhaltung.
Dem Aufgabenbereich Steuern obliegt hierbei die Festsetzung von Steuern sowie die Berechnung der Gewerbesteuerumlage. Bei der Grund- und Gewerbesteuer (Realsteuern) leisten die Finanzämter wichtige Vorarbeit. Die Vergnügung-, Hunde- und Zweitwohnungsteuer werden in eigener Zuständigkeit ermittelt und festgesetzt. Dazu gehört auch die Erarbeitung der entsprechenden Satzungen. Weitere Aufgaben sind die Beteiligung an Betriebsprüfungen und die Bearbeitung der Angelegenheiten der Stadt als Steuerschuldnerin sowie die steuerliche Begleitung von Betrieben gewerblicher Art.
Der Aufgabenbereich der Vollstreckung ist zuständig für die zwangsweise Beitreibung der öffentlich rechtlichen Forderungsrückstände der Stadt Eisenhüttenstadt, im Rahmen der Amtshilfe auch für andere jur. Personen des öffentlichen Rechts. Der Einsatz eigener Außendienstkräfte oder die Beauftragung von Gerichtsvollziehern gehören ebenso zum Instrumentarium wie das Durchführen von Forderungspfändungen oder die Immobilienvollstreckung. Die Anmeldung der Forderungen der Stadt Eisenhüttenstadt in Insolvenzverfahren, sowohl Verbraucher- als auch Regelinsolvenzverfahren einschließlich des Forderungsmanagements sind gehören zu den weiteren Arbeitsinhalten dieses Aufgabenbereiches.
Im Aufgabenbereich Zahlungsverkehr und Buchhaltung werden alle Geldgeschäfte der Stadt Eisenhüttenstadt abgewickelt sowie alle Zahlvorgänge im Buchwerk der Stadt erfasst. Hier sind auch das zentrale Mahnwesen incl. der Festsetzung der Nebenforderungen wie Mahngebühren und Säumniszuschläge angesiedelt. Im Weiteren sind die Liquiditätsplanung, die Sicherung der Liquidität ggf. durch die Aufnahme von Kassenkrediten wichtige Aufgabenbestandteile.
Formulare des Bereiches Stadtkasse und Steuern
SEPA-Lastschriftmandat bzw. Einzugsermächtigung zum Lastschrifteinzugsverfahren:
- Einmalmandat
- SEPA - Lastschriftmandat
- Hundesteueranmeldung (ist persönlich abzugeben)
- Hundesteuerabmeldung
- Merkblatt für Hundehalter
- Informationen finden Sie in der Hundehalterverordnung
- Erklärung Zweitwohnungssteuer
- Vordruck Ersatzbemessung (nur auszufüllen, wenn kein Messbescheid des Finanzamtes vorliegt)
- Grundsteueranmeldung für Eigentümer
- Grundsteueranmeldung für Verwalter
Satzungen des Bereiches Stadtkasse und Steuern
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuerin der Stadt Eisenhüttenstadt
- Vergnügungsteuersatzung der Stadt Eisenhüttenstadt
- Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Eisenhüttenstadt
- Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Eisenhüttenstadt
Ansprechpartner im Bereich Stadtkasse und Steuern
Zahlungsverkehr und Buchhaltung
- Mahnwesen Frau Farra 371
- Buchhaltung Herr Rösner 377
Steuern E-Mail: onlinesteuern@eisenhuettenstadt.de
- Gewerbesteuer Frau Dewart 152 und Herr Teuber 350
- Grundsteuer Frau Dewart 152 und Frau Teichert 153
- Hundesteuer Frau Dewart 152 und Frau Teichert 153
- Vergnügungssteuer Frau Dewart 152 und Frau Schilbach 369
- Zweitwohnungssteuer Herr Teuber 350
Vollstreckung
- Vollstreckungsinnendienst Frau Henschke 295 und Frau Prief 294
- Vollstreckungsaußendienst Herr Schulz 286