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Stadtkasse / Steuern / Vollstreckung

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Stadtkasse

Der Aufgabenbereich Steuern ist für die Festsetzung und Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuern (Realsteuern) sowie der Vergnügungs-, Hunde- und Zweitwohnungssteuer (Aufwandssteuern) unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zuständig. Dabei erfolgt die Veranlagung der Realsteuern in der Regel auf der Grundlage der Messbescheide (Grundlagenbescheid) des Finanzamtes.

Die Erarbeitung von Satzungen als Rechtsgrundlage für die Erhebung einzelner Steuerarten liegt ebenfalls in der Zuständigkeit des Aufgabenbereiches Steuern.

Des Weiteren obliegt dem Aufgabenbereich Steuern die Bearbeitung der Aufgaben der Stadt als Steuerschuldnerin sowie die Mitwirkung bei Betriebsprüfungen des Finanzamtes einschließlich der Umsetzung der steuerlichen Prüffeststellungen im Haushalt.

Der Aufgabenbereich der Vollstreckung ist zuständig für die zwangsweise Beitreibung der öffentlich-rechtlichen Forderungen der Stadt Eisenhüttenstadt im Rahmen der Amtshilfe auch für andere Vollstreckungsbehörden. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Verwaltungsvollstereckubgsgesetz des Landes Brandenburg. Die Vollstreckungsbehörde beschäftigt zur Forderungsbeitrreibung einen Innen- und Außendienstkraft. Vollstreckungsmaßnahmen zur Beitreibung der Forderungen können sein: Sachpfändungen und öffentliche Versteigerung, Forderungspfändungen, Eintragung von Sicherungshypotheken, Zwangsversteigerung in das unbewegliche Vermögen.

Weitere Arbeitsinhalte des Aufgabenbereiches Vollstreckung sind die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren, sowohl im Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren, als auch das Forderungsmanagement.

Durch den Aufgabenbereich Zahlungsverkehr und Buchhaltung werden alle finanziellen Transaktionen (Ein- und Auszahlungen) der Stadt abgewickelt. Jeder Geschäftsvorfall wird im Buchwerk der Stadt aufgezeichnet. Hier ist auch das zentrale Mahnwesen der Stadt incl. der Festsetzung der Nebenforderungen wie Mahngebühren und Säumniszuschläge angesiedelt. Weitere wesentliche Aufgabe ist die Sicherung der Liquidität ggf. durch die Aufnahme von Kassenkrediten, der eine stetige Liquiditätsplanung zugrunde liegt.

Formulare des Bereiches Stadtkasse und Steuern

SEPA-Lastschriftmandat bzw. Einzugsermächtigung zum Lastschrifteinzugsverfahren:

Satzungen des Bereiches Stadtkasse und Steuern


Konten der Stadtkasse

Bei allen Überweisungen auf die Konten der Stadt ist darauf zu achten, dass der vollständige Zahlungsgrund / Verwendungszweck angegeben wird.

Sparkasse Oder-Spree
WELADE1LOS , IBAN: DE40 1705 5050 2708 0001 80

Deutsche Kreditbank (nur Bußgeldkonto)
BYLADEM1001, IBAN: DE27 1203 0000 0000 5082 18