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Stadtkasse / Steuern / Vollstreckung

Dem Bereich Stadtkasse und Steuern sind folgende Aufgabenbereiche zugeordnet: Steuern, Vollstreckung sowie Zahlungsverkehr und Buchhaltung. Dem Aufgabenbereich Steuern obliegt hierbei die Festsetzung von Steuern sowie die Berechnung der Gewerbesteuerumlage. Bei der Grund- und Gewerbesteuer (Realsteuern) leisten die Finanzämter wichtige Vorarbeit. Die Vergnügung-, Hunde- und Zweitwohnungsteuer werden in eigener Zuständigkeit ermittelt und festgesetzt. Dazu gehört auch die Erarbeitung der entsprechenden Satzungen. Weitere Aufgaben sind die Beteiligung an Betriebsprüfungen und die Bearbeitung der Angelegenheiten der Stadt als Steuerschuldnerin sowie die steuerliche Begleitung von Betrieben gewerblicher Art.

Der Aufgabenbereich der Vollstreckung ist zuständig für die zwangsweise Beitreibung der öffentlich rechtlichen Forderungsrückstände der Stadt Eisenhüttenstadt, im Rahmen der Amtshilfe auch für andere jur. Personen des öffentlichen Rechts. Der Einsatz eigener Außendienstkräfte oder die Beauftragung von Gerichtsvollziehern gehören ebenso zum Instrumentarium wie das Durchführen von Forderungspfändungen oder die Immobilienvollstreckung. Die Anmeldung der Forderungen der Stadt Eisenhüttenstadt in Insolvenzverfahren, sowohl Verbraucher- als auch Regelinsolvenzverfahren einschließlich des Forderungsmanagements sind gehören zu den weiteren Arbeitsinhalten dieses Aufgabenbereiches.

Im Aufgabenbereich Zahlungsverkehr und Buchhaltung werden alle Geldgeschäfte der Stadt Eisenhüttenstadt abgewickelt sowie alle Zahlvorgänge im Buchwerk der Stadt erfasst. Hier sind auch das zentrale Mahnwesen incl. der Festsetzung der Nebenforderungen wie Mahngebühren und Säumniszuschläge angesiedelt. Im Weiteren sind die Liquiditätsplanung, die Sicherung der Liquidität ggf. durch die Aufnahme von Kassenkrediten wichtige Aufgabenbestandteile.

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