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13.03.2020

Stadt weist darauf hin: Veranstaltungen mit über 100
Personen sind bei kreislichen Behörden anzumelden

Eisenhüttenstadt. Die Stadt Eisenhüttenstadt appelliert an das Verantwortungsbewusstsein und möchte darauf verweisen, dass alle Veranstalter, Vereine und Organisationen, die Veranstaltungen über 100 Personen planen, folgendes berücksichtigen:

Für diese Veranstaltungen gelten bis auf weiteres gesondert Regelungen. Das Brandenburger Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz fordert ausdrücklich: „Veranstaltungen mit mindestens 100 Teilnehmenden müssen den Kreisbehörden schriftlich angezeigt werden.“ Vereine und Organisationen möchten dafür Sorge tragen, dass dies im Vorfeld auch passiert, mahnt die Stadt Eisenhüttenstadt.

Zudem: Das für Mittwoch, 18. März 2020, in der Inselhalle Eisenhüttenstadt geplante Seniorensportfest findet nicht statt und wird aus aktuellem Anlass auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Vor dem Hintergrund der speziellen Zielgruppe dieser Veranstaltung dient diese Entscheidung dem Schutz aller Beteiligten. Über einen Ersatztermin sowie die weiteren Veranstaltungen im Rahmen des Senioren-Triathlons 2020 wird die Behinderten- und Seniorenbeauftragte der Stadt zu gegebener Zeit informieren.
Auskünfte dazu gibt die Behinderten- und Seniorenbeauftragte, Andrea Peisker, telefonisch unter: (03364) 566 380.

Autor/in: Stadt Eisenhüttenstadt / Frank Eckert