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25.02.2020

Stadt startet mit Reinigung
der Fahrbahnen und Gehwege

Eisenhüttenstadt. Das Frühjahr naht, der Winter geht zu Ende: Die Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt beginnt ab der 10. Kalenderwoche 2020 mit der turnusmäßigen Reinigung der Fahrbahnen und Gehwege in der Stadt. Grundlage dafür ist die geltende Straßenreinigungssatzung und deren Anlage, das Straßenreinigungsverzeichnis. In diesem Verzeichnis sind nur die Reinigungspflichten der Stadt dargestellt. Für alle nicht aufgeführten Straßen oder Straßenabschnitte gilt die Anliegerpflicht.

Auch in diesem Jahr wird die Verwaltung verstärkt Einsätze zur Beseitigung des Wildwuchses auf den Straßen realisieren. Nach den Vorgaben des geltenden Pflanzen­schutzgesetzes ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Gehwegen, Fahrbahnen und anderen öffentlich zugänglichen Wegen streng verboten. Dieses grundsätzliche Verbot gilt auch für Hausmittel wie etwa Essig oder Salzwasser. Wenn diese Hausmittel zur Unkrautvernichtung eingesetzt werden, gelten sie als Pflanzenschutzmittel.

Da die Stadt sehr an einem sauberen Erscheinungsbild interessiert ist, werden weiter entsprechende Anstrengungen unternommen, dieses Ziel zu erreichen. Dabei ist sie aber auch auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger der Stadt angewiesen. Da für die Reinigung etlicher Gehwege eine Anliegerpflicht für die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke besteht, kann hier also nur gemeinsam das oben genannte Ziel erreicht werden.

Die aktuell geltende Straßenreinigungssatzung der Stadt Eisenhüttenstadt ist über www.eisenhuettenstadt.de (Stadt & Verwaltung - Bürgerservice - Ortsrecht) verfügbar. Unter www.eisenhuettenstadt.de (Stadt & Verwaltung - Bürgerservice - Geoportal – Straßenreini­gung & Winterdienst) findet sich die Darstellung der Reinigungszuständigkeiten gemäß Stra­ßenreinigungssatzung in Form einer digitalen Karte.