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30.09.2021

Vorstellung und Bewertung des
Gutachtens zu TAZV Oderaue

Eisenhüttenstadt. Wird es eine Rückzahlung von Anschlussbeiträgen an das Abwassernetz innerhalb des TAZV Oderaue für Eigentümer geben können? Wenn ja, wie kann sie finanziert werden? Welche wirtschaftlichen Folgen hätte das für die Mitgliederkommunen des Abwasserverbandes und deren Einwohner? Die Rechtsanwaltskanzlei Zenk, vertreten durch Dr. Martin Düwel, und der Wirtschaftsanwalt Dr. Lutz Müller, stellten dazu ihre Gutachtenbewertung den Stadtverordneten Eisenhüttenstadts in deren Sondersitzung am Dienstagabend vor.

Der juristischen und der finanziellen Bewertung lagen drei Varianten zugrunde. Laut den beiden Referenten käme bei einer Rückzahlung eine erhebliche finanzielle Belastung auf die Stadt Eisenhüttenstadt zu. Der Betrag läge nach deren Einschätzung zwischen fünf und sechs Millionen Euro. Hinzukommen würde eine massive Gebührenerhöhung der Einwohner und Unternehmen am Wirtschaftsstandort.

Ein Votum, wie die Eisenhüttenstädter Vertreter im Zweckverband TAZV Oderaue darüber abstimmen werden, soll es durch die Stadtverordneten in der nächsten Stadtverordnetenversammlung im Dezember geben.

Autor/in: Stadt Eisenhüttenstadt / Frank Eckert