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23.03.2020

Friedhöfe mit Ausnahmen geschlossen

Eisenhüttenstadt. Ab Montag, 23. März 2020, gilt die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV) vom 22. März 2020.

Dort wird vorgeschrieben:
Im Paragraf 11, Absatz 2, ist das Betreten öffentlicher Orte - hier Friedhof - bis einschließlich 5.April 2020 untersagt. Ausgenommen vom Verbot sind Betretungen, die erforderlich sind, zum Aufsuchen des Arbeitsplatzes und zur Wahrnehmung beruflicher Tätigkeiten sowie zur Teilnahme an Bestattungen im engsten Familienkreis. Somit bleiben auch die Trauerhallen bis auf Widerruf geschlossen. Diese Regelung gilt bis einschließlich 5. April 2020.