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05.05.2023

Fortschreibung der Lärmaktionsplanung

Eisenhüttenstadt. Die Stadt Eisenhüttenstadt hat ein Planungsbüro beauftragt, um die
Lärmaktionsplanung in der vierten Runde fortzuschreiben. Die Lärmaktionsplanung soll eine
Lärmminderung in besonders belasteten Gebieten erreichen. Dazu können die Städte in den
Plänen bestimmte Maßnahmen festlegen und Prioritäten für deren Realisierung setzen. Das
Hauptziel der Planung ist eine höhere Lebensqualität in den Städten. Konkret geht es darum,
potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu vermeiden oder zu verringern.
Gemäß § 47c Abs. 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) müssen Lärmaktionspläne
mindestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung überprüft und bei Bedarf
bearbeitet werden. Sobald die Ergebnisse der Lärmaktionsplanung vorliegen, erfolgt eine
Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Offenlage. Die Stadt wird dazu rechtzeitig
informieren.