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16.03.2020

Rückerstattungen für Eintrittsgeld zur 28. Tanzwoche

Eisenhüttenstadt. Die Stadt Eisenhüttenstadt hat zusammen mit dem Friedrich-Wolf-Theater eine Regelung zur Rückerstattung der Eintrittskarten für die abgesagte
28. Tanzwoche (13. bis 29. März 2020) getroffen. Diese Regelung enthält im Einzelnen:

  • Personen, die eine Eintrittskarte erworben haben, werden gebeten, sich im Falle der Rückerstattung an die Vorverkaufskasse zu wenden, in welcher sie die Karten gekauft haben. Der TOR übernimmt die Rückzahlungen für die Karten, die in der Touristeninformation (TI) gekauft wurden. Online gebuchte Karten sind davon ausgenommen. Die Regulierung muss in diesem Fall direkt mit dem Onlineservice abgewickelt werden.
  • Die Rückzahlung soll im bargeldlosen Zahlungsverkehr erfolgen. Dazu ist es notwendig, dass die jeweiligen Tickets in der TI vorgelegt werden und eine entsprechende Belegunterlage ausgefüllt wird. Die Angabe von Name, Vorname und Anschrift sowie Bankverbindung ist erforderlich. Auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen weisen wir hin. Die Belegunterlage liegt in der TI aus.
  • Der TOR wird mit den Rückzahlungen am 18.März 2020 beginnen.

Martina Harz,
Fachbereichsleiterin Bürgerdienste