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19.03.2020

Dringlichkeit bei Dokumenten – Einschränkungen bei Trauungen

Eisenhüttenstadt. Die Neubeantragung von Personaldokumenten ist entsprechend eines Hinweises des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 17. März 2020 auf dringende Fälle zu beschränken.

Meldeangelegenheiten werden gemäß eines Erlasses des Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg vom 17. März 2020 ebenfalls auf das dringend notwendige Maß beschränkt.
Auf eine persönliche Vorsprache in der Meldebehörde soll verzichtet werden.Stattdessen verweisen wir auf das Bürgertelefon (03364) 566 120.

Entsprechend der Weisung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg gibt es ab sofort folgende Einschränkungen für Trauungen: Gäste werden bei Eheschließungen bis auf weiteres nicht zugelassen. Eine Ausnahme gilt nur für die Kinder der Eheschließenden und für die Trauzeugen gem. § 1312 Abs. 1, S. 2 BGB. Anforderungen von Personenstandsurkunden sind bitte schriftlich an das Standesamt Eisenhüttenstadt zu richten.

Martina Harz
Fachbereichsleiterin Bürgerdienste