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Stadtumbaustrategie

Eisenhüttenstadt ist seit 2002 mit der Erarbeitung des Stadtumbaukonzeptes (STUK) und der Aufnahme in das Programm Stadtumbau-Ost fest im landesweiten Stadtumbauprozess verankert. Das städtebaulich-räumliche Leitbild Eisenhüttenstadts hat seither Gültigkeit und gewährleistet einen erfolgreichen Stadtumbau. Dazu gehört in erster Linie die nachhaltige Orientierung auf die Innenstadt als zukunftsfähiger Kern der Stadt und ihre Ortsteile mit eigenen Identitäten.

Aktuelle Bevölkerungsprognosen des Landes, die tatsächliche Einwohnerentwicklung, die Beobachtung des Wohnungsleerstands sowie teils nur bedingt vorhersehbaren Trends und Rahmenbedingen machen eine kontinuierliche Fortschreibung des Stadtumbaukonzepts erforderlich. Die letzte Fortschreibung der Stadtumbaustrategie wurde 2014 erarbeitet. Eisenhüttenstadt soll zukünftig als „vernetzte Stadtlandschaft“ mit differenzierten städtebaulich-architektonischen Stadträumen, die funktional verbunden sind und in vielfältiger Weise miteinander in Beziehung stehen, entwickelt werden:

  • WK I bis V und Gemeindeteil Schönfließ
  • WK VI (südlich der Straße der Republik gelegener Teil) und nördlich angrenzender, bisher überwiegend gewerblich genutzter Bereich
  • Gemeindeteil Fürstenberg (Oder)
  • Gemeindeteil Diehlo

Von besonderer gesamtstädtischer Bedeutung sind dabei die drei Schwerpunktbereiche WK I-IV (Innenstadt mit Zentrum/Lindenallee), der WK VI und der Gemeindeteil Fürstenberg (Oder), die jeweils über eigene Stadtteilversorgungszentren für Handel und Dienstleistungen sowie über Einrichtungen der sozialen Infrastruktur verfügen. Die Innenstadt hat darüber hinaus insbesondere in Richtung Kanal auch Potenziale für die weitere Entwicklung individueller Wohnungsangebote. Die Umsetzung des städtebaulich-räumlichen Leitbildes ist angesichts der nur noch begrenzt vorhandenen unsanierten Bestände in Randlagen und des sich dispers entwickelnden Leerstandes besonders schwierig. Teilweise sind Mieter mehrfach von Abrissplanungen betroffen. Nur durch kooperatives Handeln von Stadt und beiden Wohnungsunternehmen sowie eine intensive Öffentlichkeitsarbeit kann der Stadtumbau gelingen.

Die räumliche Untersetzung der strategischen Festlegungen schlägt sich in den Gebietskategorien des Stadtumbaus nieder. Seitens des Landes sind folgende Gebietskategorien vorgegeben:

Gebietskategorie
Gebietskategorie

  • Konsolidierungsgebiet Diese Gebiete weisen durch einen hohen Anteil an bereits sanierten Mietwohnungen bzw. selbstgenutztem Wohneigentum und/oder die hohe Standortqualität aktuell und perspektivisch keinen Handlungsbedarf in Bezug auf den Stadtumbau auf. Sie werden sich weiter entwickeln. Es ist davon auszugehen, dass der Wohnungsbestand in diesen Gebieten konstant bleibt bzw. zunimmt. Insgesamt sind diese Gebiete durch eine hohe Attraktivität auf dem Wohnungsmarkt gekennzeichnet.
  • Beobachtungsgebiete Das Gebiet ist derzeit stabil, aber die Nachhaltigkeit als Wohnstandort muss aufgrund der demografischen Entwicklung und daraus resultierenden Bedarfen beobachtet werden.
  • Umstrukturierungsgebiete Wohngebäude und Infrastruktur werden aufgrund der rückläufigen Bevölkerung angepasst und umstrukturiert. Abrisse, Teilabrisse, Um- und Neubau kennzeichnen diese Gebiete.
  • Rückbaugebiete Gebiete mit flächenhaftem Rückbau von Wohnungen.

Stadtentwicklungspolitisch fest verankert ist die weitere Stärkung und Aufwertung der Innenstadt mit dem Denkmalbereich WK I bis III sowie des WK IV und der Lindenallee als Zentrum.

Entsprechend sind die WK I bis IV, ergänzt um den östlich angrenzenden Bereich Am Kanal, als Konsolidierungsgebiet dargestellt.

 
Im WK I wird das Projekt GenerationenWohnen für junge, ältere und Familienhaushalte unter Beteiligung beider Wohnungsunternehmen mit dem Ensemble Alte Ladenstraße und den Objekten Karl-Liebknecht-Straße 2-4 (GeWi) und Rosa-Luxemburg-Straße 14-16a (EWG) zum Abschluss gebracht. Durch die GeWi wird im Anschluss mit der Sanierung im westlichen Teil der Straße der Republik (WK III und WK IV) der umfassende Erneuerungsprozess an Wohngebäuden im Denkmalbereich im Wesentlichen beendet.

Fortgesetzt wird die Innenstadtentwicklung unter Beteiligung beider Wohnungsunternehmen im WK IV, der ebenfalls zur Innenstadt gehört und bis Anfang der 2020er Jahre saniert werden soll. Dies ist erforderlich, um die vorhandenen Bestände auch zukünftig vermieten zu können. Bedingung und Ziel ist hier, auch nach der Sanierung preisgünstigen Wohnraum anbieten zu können.

Die Innenstadt mit Teilen des Bereiches Am Kanal und ergänzt um Abrissflächen im WK V sind als Vorranggebiet Wohnen festgelegt. Insbesondere die Brachflächen Am Kanal und die Abrissflächen im WK V bieten ein Potenzial zur Erhöhung des Anteils an individuellem Wohneigentum in der Innenstadt. Mit der Aktivierung dieses Potenzials wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Innenstadt allgemein sowie zur nachhaltigen Entwicklung der sozialen Mischung der Einwohnerschaft geleistet. Damit trägt die Entwicklung dieser Flächen auch dazu bei, die Identifikation mit der Innenstadt zu stärken. Beginnend mit der Maxim-Gorki-Straße soll nach Verfügbarkeit von Förder- sowie kommunalen Mitteln ab ca. 2017 der Sanierungsprozess der öffentlichen Flächen im Denkmalbereich fortgesetzt werden. Für das Programm Stadtumbau geht es dabei in erster Linie um die Verkehrs- und Freiflächen.

Im Bereich der sozialen und kulturellen Infrastruktur wird die denkmalgerechte Sanierung des Rathauses fortgeführt. Dieser Prozess erfordert noch weitergehende Aufwendungen, um ein nachhaltiges Ergebnis unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit und des Klimaschutzes zu erreichen.

In der Innenstadt erfolgt noch bis einschließlich 2017 der Abriss von 107 Wohnungen in Objekten der Blockinnenbereiche Puschkinstraße und Querstraße. Im WK V sollen 58 und im WK VI 94 Wohnungen abgerissen werden.