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11.08.2022

Besetzung der Schiedsstelle Stadt Eisenhüttenstadt

Eisenhüttenstadt. Nach Ablauf der jetzigen Wahlperiode zum 19.01.2023 werden geeignete Personen zur Besetzung der Schiedsstelle der Stadt Eisenhüttenstadt auf die Dauer von 5 Jahren gesucht.

Die Tätigkeit wird im Ehrenamt ausgeübt. Schiedspersonen werden vom Direktor des Amtsgerichtes berufen und verpflichtet.


Folgende Voraussetzungen sind erforderlich:

  • Sie besitzen das Wahlrecht.
  • Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
  • Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der Stadt Eisenhüttenstadt.
  • Sie sollten Autorität und die Fähigkeiten besitzen sachlich, besonnen und vorurteilsfrei gegenüber den Streitparteien aufzutreten und das erforderliche Verhandlungsgeschick besitzen.
  • Sie sollten einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.

Die Schiedspersonen haben folgende Aufgaben:

  • Gütliche Durchführung von Schlichtungsverfahren
  • Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Strafsachen


Wer sich für die Ausübung des Ehrenamtes interessiert und Fragen dazu hat, meldet sich bitte telefonisch  unter 03364 566 225, per E-Mail unter  Nicole.Renner@eisenhuettenstadt.de oder schriftlich bei der


Stadt Eisenhüttenstadt
FB Bürgerdienste
Zentraler Platz 1
15890 Eisenhüttenstadt

Verbindliche Bewerbungen für das Ehrenamt richten Sie bitte ausschließlich schriftlich unter Beifügung des Lebenslaufes bis zum 30.09.2022 an die oben genannte Stelle.