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Wann bekomme ich Wohngeld?

Hohe Kosten fürs Heizen, für Strom und Lebensmittel setzen viele Haushalte auch in Eisenhüttenstadt unter Druck. Das Wohngeld soll deshalb steigen um den Menschen mit wenig Einkommen bei den Mietzahlungen zu helfen. Zukünftig wird der Kreis der Berechtigten erweitert. Leider wissen viele Betroffene nicht, dass sie Hilfe vom Staat bekommen könnten.

Auf der Internetseite des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung finden Sie detaillierte Informationen:
Wohngeld | Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

Mit dem Wohngeldrechner kann die Höhe des Wohngeldes bereits unverbindlich berechnet werden. Den tatsächlich gewährten Zuschuss für Bürgerinnen und Bürger aus unserer Stadt kann jedoch nur die zuständige Wohngeldstelle verbindlich errechnen.

Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig.

Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie im Wesentlichen folgende Unterlagen beifügen:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
  • Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

Weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen können Sie dem Antragsformular entnehmen oder bei der Wohngeldstelle erfragen. 
Wohngeld wird ab dem 1. des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Der Antrag wird bei der zuständigen Wohngeldstelle unserer Stadt gestellt. Die Formulare gibt es hier in Papierform. Nutzen Sie dazu die unsere Online-Terminvergabe auf dieser Homepage.

Anträge können auch online auf der Webseite vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg  ausgefüllt und heruntergeladen werden.

Informationsvideo zum Wohngeld-Plus -  auf dem YouTube-Kanal des BMWSB