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29.09.2022

Zustimmung zu den Beschlussvorlagen

Eisenhüttenstadt. Der Hauptausschuss der Stadt Eisenhüttenstadt hat unter Leitung von Christian Prengemann in seiner Sitzung am Mittwoch, 28. September 2022, allen Beschlussvorlagen zugestimmt.

Alle 7 Beschlussvorlagen im öffentlichen Teil der Sitzung sind an die Stadtverordnetenversammlung am 12. Oktober 2022 zur endgültigen Entscheidung weitergeleitet worden. Ein einstimmiges Votum gab es zur Beschlussfassung über den geprüften Jahresabschluss für 2019, für die damit im Zusammenhang stehende Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2019, für den außerplanmäßigen Aufwand von Städtebaufördermitteln im Teilprogramm Rückbau sowie zum Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes im Gewerbepark Seeplanstraße.

Mehrheitlich zugestimmt wurde der Prioritätenliste 2023 und Folgejahre sowie zur 9. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung. Letztere war notwendig geworden durch die Geltendmachung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b UStG). Diese Veränderungen betreffen ab dem Jahr 2023 auch Teile des Friedhofes (hier Anonyme Urnengemeinschaftsanlage), so dass ab diesem Zeitpunkt eine Neukalkulation zwingend erforderlich wurde.

Kämmerin Linda Brödner informierte darüber hinaus zur aktuellen Haushaltssituation der Stadt. Die Prognose für das Haushaltsjahr 2022 wird mit der Einladung für die Stadtverordnetenversammlung zum 12. Oktober 2022 übergeben.

Die Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil zu Grundstücksangelegenheiten sind bereits durch das mehrheitliche oder einstimmige Votum der Hauptausschussmitglieder verbindlich und damit gültig.