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15.10.2018

VORSICHT: Zweifelhafte Werbung mit der
Datenschutz-Grundverordnung

Eisenhüttenstadt. Gegenwärtig erhalten Gewerbetreibende und andere Personen Schreiben von einer sog. „Datenschutzauskunft-Zentrale“ mit Adresse in Oranienburg. Die Betroffenen werden aufgefordert, ein Formular an diese Datenschutzauskunft-Zentrale zurückzusenden, um die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen.
Das beigefügte Formular soll umgehend gebührenfrei an eine EU-weite zentrale Fax-Stelle gesendet werden. Bevor man dies jedoch tut, sollte man sich unbedingt das „Kleingedruckte“ durchlesen.

Es handelt sich hierbei nämlich um ein kammer- und behördenunabhängiges Leistungsangebot, welches verbindlich für drei Jahre abgeschlossen wird. Der jährliche Basisdatenschutz-Beitrag beträgt 498 € zuzüglich MwSt.

Auf der Internetseite der Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg wurde unter https://www.lda.brandenburg.de dazu ein entsprechender Hinweis „Vorsicht vor zweifelhafter Werbung mit der Datenschutz-Grundverordnung“ veröffentlicht.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow

Telefon: 033203/356-0
Telefax: 033203/356-49
E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de