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16.04.2021

Allen Vorlagen im Hauptausschuss zugestimmt

Eisenhüttenstadt. Vorlagen an die Stadtverordnetenversammlung weitergereicht: Der Hauptausschuss unter Leitung des Bürgermeisters, Frank Balzer, der Stadt Eisenhüttenstadt entschied in seiner Sitzung am Donnerstag, 15. April 2021, die Weiterleitung von vier Beschlüssen an die Stadtverordnetenversammlung

Einstimmig entschieden worden ist der Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung einer Erhaltungssatzung zur Sicherung der Stadtgestalt für den Bereich des Sanierungsgebietes Fürstgenberg (Oder). Mehrheitlich mit einer Enthaltung votierten die Hauptausschussmitglieder, dass Frau Milena Krüger aus der Stadtverwaltung als Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes bestellt wird. Weiterhin beschloss der Hauptausschuss zudem den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 01/A-1/91 im Gewerbegebiet Buchwaldstraße sowie die teilweise Einziehung der Verkehrsfläche eines Gehweges im Fröbelring.

Darüber hinaus informierte die Kämmerin der Stadt, Linda Brödner, über die Haushaltslage der Stadt. Sie verläuft derzeit planmäßig. Zur möglichen Absenkung des Kassenkreditrahmens unterbreitete sie einen Vorschlag. Bei der jährlichen Einbringung des Haushaltes schlägt sie vor, dass die Stadtverordneten darüber jährlich einen Beschluss über eine die Höhe des Kassenkreditrahmens fassen. Grundlage dafür soll ein nachvollziehbares Berechnungsschema sein, das den Stadtverordneten vorgestellt werden soll.

Weiterhin wurde informiert, dass die Stadtverwaltung einmal im Jahr Daten zur Bevölkerungsentwicklung wie Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz, Einwohner nach Geschlecht und Altersgruppen, Anzahl der Geburten, der Sterbefälle, der Zuzüge und Wegzüge, die amtliche Bevölkerungszahl sowie die Zahl der Arbeitslosen zur Verfügung stellt. Die Daten per 31. Dezember 2020 werden zum 30. Juni 2021 aufbereitet sein.

Außerdem wird die Ehrensatzung der Stadt im kommenden Ausschuss für Petitionen, Ordnung, Recht und Sicherheit eingebracht und dann in der Juni-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.

Autor/in: Stadt Eisenhüttenstadt / Frank Eckert