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17.06.2021

Erlass der Sondernutzungsgebühr für Außengastronomie

Eisenhüttenstadt. Die Stadt Eisenhüttenstadt möchte in dieser schwierigen, die wirtschaftliche Existenz der Gastronomiebetriebe bedrohenden Zeit Hilfestellung geben, deshalb wird wie bereits im Jahr 2020 auch für das Jahr 2021 die Sondernutzungsgebühr für den Betrieb der Außengastronomie in der Stadt erlassen.
Der Erlass von Sondernutzungsgebühren liegt laut Satzung der Stadt Eisenhüttenstadt im Ermessen des Bürgermeisters. Durch seine Entscheidung zum Erlass der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie im Jahr 2021 verbindet Frank Balzer die Hoffnung, dass trotz der bestehenden Einschränkungen und Auflagen die Gastronomie für die Bürger und Gäste der Stadt weiterhin erhalten bleibt.


Michael Reichl
Fachbereichsleiter Stadtentwicklung