Besetzung der Schiedsstelle Stadt Eisenhüttenstadt
Eisenhüttenstadt. Nach Ablauf der jetzigen Wahlperiode zum 19.01.2023 werden geeignete Personen zur Besetzung der Schiedsstelle der Stadt Eisenhüttenstadt auf die Dauer von 5 Jahren gesucht.
Die Tätigkeit wird im Ehrenamt ausgeübt. Schiedspersonen werden vom Direktor des Amtsgerichtes berufen und verpflichtet.
Folgende Voraussetzungen sind erforderlich:
- Sie besitzen das Wahlrecht.
- Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
- Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der Stadt Eisenhüttenstadt.
- Sie sollten Autorität und die Fähigkeiten besitzen sachlich, besonnen und vorurteilsfrei gegenüber den Streitparteien aufzutreten und das erforderliche Verhandlungsgeschick besitzen.
- Sie sollten einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.
Die Schiedspersonen haben folgende Aufgaben:
- Gütliche Durchführung von Schlichtungsverfahren
- Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Strafsachen
Wer sich für die Ausübung des Ehrenamtes interessiert und Fragen dazu hat, meldet sich bitte telefonisch unter 03364 566 225, per E-Mail unter Nicole.Renner@eisenhuettenstadt.de oder schriftlich bei der
Stadt Eisenhüttenstadt
FB Bürgerdienste
Zentraler Platz 1
15890 Eisenhüttenstadt
Verbindliche Bewerbungen für das Ehrenamt richten Sie bitte ausschließlich schriftlich unter Beifügung des Lebenslaufes bis zum 30.09.2022 an die oben genannte Stelle.