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Untere Straßenverkehrsbehörde

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Untere Straßenverkehrsbehörde

Aufgaben
Die Straßenverkehrsbehörde ist in erster Linie für die Ausführung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zuständig.
Sie hat den Verkehr mit den Mitteln der StVO durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zu lenken und zu ordnen. Ziele sind die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs auf allen öffentlichen Verkehrsflächen in Eisenhüttenstadt. Die Straßenverkehrsbehörde erteilt

  • Anordnungen,
  • Ausnahmegenehmigungen und
  • Erlaubnisse

nach der StVO.

 

  2. Verkehrsrechtliche Anordnungen gemäß § 45 (1) StVO zum Einrichten von
      Haltverbotsstrecken bei Wohnungsumzügen

  3. Verkehrsrechtlichen Anordnungen gemäß § 45 (1) i. V. m. § 45 (6) 
      StVO zum Einrichten von Arbeitsstellen

  4. Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 (1) Nr. 1, 3 StVO zum Befahren von 
      und Parken auf Gehwegen bzw. in Fußgängerbereichen

  5. Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 (1)
      Nr. 3, 4 b, 11 StVO von Halt- und Parkvorschriften

 

  6. Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 (1) Nr. 5 b von den Vorschriften
      über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von
      Schutzhelmen

  7. Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 (1) Nr. 7 StVO vom Sonn- und
      Feiertagsfahrverbot

  8. Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 (1) Nr. 8 StVO vom Verbot, Hindernisse 
      auf die Straße zu bringen

  9. Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 (1) Nr. 9 StVO von den Verboten, 
      Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten

10. Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 (1) Nr. 11 StVO zum Befahren gesperrter
      Straßen

11. Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 (1) Nr. 11 StVO zur Bewilligung von
       Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde

12. Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 (1) Nr. 11 StVO zur Bewilligung von
       Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen